Universelle Zugangskontrolle und Authentifizierungstechnologien von ELATEC

Aufstockung Krankengeld Finanzielle Sicherheit bei längerer Krankheit

Worum geht es?

Es kann jeden treffen, in jedem Moment: eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein Unfall. Am wichtigsten ist erst einmal die Gesundheit – da tun wir unser Möglichstes, um Schlimmeres abzuwenden oder Deine Situation erträglicher zu machen. Am zweit drängendsten – und leider auch unterschätzt – sind die finanziellen Einschnitte, die damit einher gehen können. Wenn nach 42 Tagen die Fortzahlung des Gehalts endet, kann es schnell existenzgefährdend werden. Wir lassen Dich in einer sowieso schon belastenden Situation nicht allein. Im Gegenteil: Wir sichern Dich ab, indem wir das Krankengeld aufstocken, was Du nach dem Ende der Entgeltfortzahlung von der Krankenkasse erhältst.

Typischer Fall

Max verdient 2.800 EUR brutto; netto kommt er auf 1.865 EUR. Seine monatliche Miete beträgt 750 EUR. Nach einem Bandscheibenvorfall muss er operiert werden und anschließend eine Reha machen. Damit ist er insgesamt zwölf Wochen lang arbeitsunfähig. Ab dem 43. Krankheitstag bekommt er ein reduziertes Krankengeld, und zwar nur noch in Höhe von 1.469 EUR netto. Ihm fehlen also monatlich fast 400 EUR, das sind spürbare 21 %. Mit der Aufstockung des Krankengeldes durch ELATEC sind seine Einbußen deutlich geringer und er kann wie gewohnt seinen Lebensunterhalt bestreiten.

Was habe ich davon?

  • Du hast weniger finanzielle Sorgen, dafür mehr Sicherheit. Schließlich ist auch in einer Krisensituation Deine Existenz bzw. Dein Lebensstandard gesichert.
  • Du bekommst mehr Krankengeld, denn wir stocken das Krankengeld auf 90 % Deines Nettogehaltes auf – und zwar für 36 Wochen.*
  • Solltest Du ein monatliches Bruttoeinkommen von </= 2.800 EUR haben (basierend auf einer 40h/Woche), erhältst Du einen Zuschuss auf 100 % Deines Nettogehalts.*
  • Du verdienst mehr und denkst daher, es betrifft Dich nicht? Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt max. rund 2.980 EUR netto pro Monat.
  • Auch Privatversicherte erhalten eine Aufstockung, sofern sie eine Deckungslücke nachweisen können.
  • Den Zuschuss erhalten alle Mitarbeiter (mit Ausnahme von Werkstudenten oder Aushilfen) unabhängig vom Gehalt.
  • Bei befristeten Arbeitsverträgen wird der Zuschuss bis zum Ende der Befristung gezahlt.

* Bedingung ist, dass Du seit mindestens zwei Jahren im Betrieb bist, ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besitzt und in den vergangenen zwei Jahren keine Abmahnung erhalten hast.

Wie funktioniert‘s?

  • Solltest Du gesetzlich krankenversichert sein, dann erhältst Du von der Krankenkasse ab dem 43. Krankheitstag Krankengeld. Am besten Du setzt Dich direkt mit HR in Verbindung und reichst Deinen Krankengeldbescheid dort ein. HR prüft die Voraussetzungen, berechnet Deinen Aufstockungsbetrag und erstattet diesen.
  • Solltest Du privat krankenversichert sein, wende Dich ebenfalls direkt an HR. Bitte weise dort – z. B. anhand Deines Versicherungsvertrages – nach, dass es eine Deckungslücke gibt. Danach ist das Vorgehen gleich wie oben beschrieben.

Du hast noch Fragen. Dann sprich uns doch einfach an.

Sabine Thier

Sabine Thier

Petra Härle

Petra Härle

Manuela Wagener

Manuela Wagener

Petra Warth

Petra Warth

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